
FAQ
Häufige Fragen zu Ihrer Calisthenics-Anlage
Antworten zu Förderung, Ausschreibung, Genehmigung, Lieferzeit und Wartung – kompakt für Kommunen, Vereine und Schulen.
Das hängt von Kommune, Träger und Programm ab. Baden-Württemberg fördert jährlich kommunale Sportstättenbauten; 2026 wurden 164 Projekte mit rund 23,4 Mio. Euro bewilligt (12.000 bis 630.000 Euro je Projekt). Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ richtet sich nur an Kommunen, legt den Schwerpunkt auf Sanierung und Modernisierung bestehender Sportstätten und fördert Projekte von 250.000 bis 8 Mio. Euro mit bis zu 45 Prozent (bei Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent); Projektskizzen sind bis 1. Februar 2027 möglich. Für kleinere Vorhaben kommen je nach Region weitere Programme (z. B. LEADER) oder Stiftungen infrage. Wir prüfen mit Ihnen gern, welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt. Ob Calisthenics im Einzelfall förderfähig ist, klären Sie am besten direkt mit der Förderstelle.
(Quelle: Land Baden-Württemberg, Pressemitteilung „Land fördert 164 Stadien, Sporthallen, Sportplätze und Anlagen“, baden-wuerttemberg.de; Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Förderrichtlinie vom 26.10.2026), foerderdatenbank.de; Stand November 2026. Maßgeblich sind die jeweiligen Förderbedingungen.)
Von der ersten Idee bis zur Freigabe dauert es typischerweise 9 bis 19 Wochen. So läuft Ihr Projekt in fünf Schritten ab:
1. Ihre Idee (ca. 1 Woche): Wir besprechen Ihre Vorstellungen und klären die wichtigsten Kriterien – gern bei Ihnen vor Ort. Sie nennen uns Standort, ungefähre Fläche, Zielgruppen und den gewünschten Zeitraum; Fotos der Fläche helfen.
2. Vorschlag (1–2 Wochen): Wir präsentieren Ihnen unsere individuelle Lösung inklusive Angebot. Mit Ihrer Freigabe, gegebenenfalls nach Abstimmung in Ihren Gremien, ist dieser Meilenstein erreicht.
3. Planung & Beschaffung (ca. 2 Wochen): Wir planen die Realisierung und beauftragen die Lieferanten für alle Gewerke. Von Ihnen brauchen wir Zugang zur Fläche und eine Ansprechperson vor Ort.
4. Fertigung & Aufbau (4–12 Wochen): Wir fertigen Ihre Geräte, bereiten den Boden vor und bauen die Anlage am Standort auf. Von Ihrer Seite ist nichts weiter nötig, wir halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden.
5. Abnahme & Freigabe (1–2 Wochen): Gemeinsame Abnahme und Zertifizierung nach DIN EN 16630. Danach geben Sie die Anlage zur Nutzung frei – gern mit einer kleinen Eröffnung für Ihre Bürgerinnen und Bürger.
Von der ersten Idee bis zur Freigabe rechnen wir mit 9 bis 19 Wochen, je nach Umfang und Abstimmung vor Ort.
Kommunen sind an das Vergaberecht gebunden; welches Verfahren gilt, hängt vom geschätzten Auftragswert ab. In Baden-Württemberg gelten für Kommunen bei Lieferungen und Dienstleistungen laut Verwaltungsvorschrift Vergabe (Stand 2026, netto): Direktauftrag bis 100.000 Euro, Verhandlungsvergabe bzw. beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis unter 216.000 Euro, darüber europaweite Ausschreibung (EU-Schwellenwert seit 1. Januar 2026: 216.000 Euro). Maßgeblich ist der Gesamtwert der Leistung; eine Aufteilung, um Wertgrenzen zu umgehen, ist nicht zulässig. Die Wertgrenzen der Verwaltungsvorschrift sind bis 1. Oktober 2027 befristet. Wir haben bereits Aufträge im Rahmen von Ausschreibungen und kleinere Direktaufträge umgesetzt und unterstützen Sie mit Leistungsbeschreibung und Unterlagen. Maßgeblich bleiben die Vergaberegeln Ihrer Kommune.
(Quelle: Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg für die Vergabe im kommunalen Bereich (VergabeVwV) in Verbindung mit § 31 GemHVO und der VwV Beschaffung; Wertgrenzen Stand Januar 2026; Stand November 2026. Rechtlich verbindlich ist der jeweilige Vorschriftentext.)
In Baden-Württemberg sind Anlagen zur Einrichtung von Spiel-, Abenteuerspiel-, Ballspiel- und Sportplätzen (ohne Gebäude und Tribünen) nach dem Anhang zu § 50 der Landesbauordnung grundsätzlich verfahrensfrei (Nr. 8 d). Calisthenics-Geräte werden dort nicht ausdrücklich genannt, die Einordnung ist Auslegungssache. Verfahrensfrei heißt nicht frei von sonstigen Vorschriften: Bebauungsplan, Denkmalschutz oder Naturschutz können zusätzliche Anforderungen stellen. Fragen Sie im Zweifel kurz bei der zuständigen Baurechtsbehörde nach. Wir stellen Ihnen dafür Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
(Quelle: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), Anhang zu § 50, Nr. 8 d; Stand November 2026. Rechtlich verbindlich ist der Gesetzestext.)
Die maßgebliche Norm für fest installierte, frei zugängliche Fitnessgeräte im Freien ist DIN EN 16630; sie richtet sich an Jugendliche und Erwachsene und grenzt sich damit von Kinderspielplätzen (DIN EN 1176) ab. Jede Anlage wird projektbezogen von einem externen Prüfer nach DIN EN 16630 abgenommen und zertifiziert.
Wir bieten unsere Geräte in pulverbeschichtetem Stahl oder in Edelstahl mit hochwertigem Finish an. Beide Varianten sind für den dauerhaften Einsatz im Freien ausgelegt und wetterfest. Pulverbeschichteter Stahl überzeugt mit robusten, pflegeleichten Oberflächen und einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis, Edelstahl mit besonders hoher Korrosionsbeständigkeit und langer Lebensdauer.
Auch beim Untergrund beraten wir Sie: Wir beschaffen und verbauen den passenden Fallschutz inklusive Bodenvorbereitung, zum Beispiel EPDM (auch farbig), Holzschnitzel, Rindenmulch, Kies, Sand oder Beton – je nach Gerät, Fallhöhe und Standort. Welche Kombination für Ihr Projekt passt, klären wir gern gemeinsam in der Beratung.
Jede Anlage braucht regelmäßige Kontrolle. Sie erhalten von uns einen Wartungsplan: wöchentlich Sichtkontrolle, monatlich operative Inspektion, jährlich Hauptinspektion (am besten nach dem Winter). Diesen Plan können Gemeinde, Bauhof oder Verein gut selbst umsetzen.
Auf Wunsch übernehmen wir Wartung und Inspektionen auch für Sie – je nach Entfernung zu unserem Standort in Hemmingen allerdings nur eingeschränkt. Sprechen Sie uns gern an, wir klären das für Ihren Standort.
LIEBER DIREKT?
Felix Hassa
Vertrieb · Ihr Ansprechpartner für Projekte
hassa@primegrip.de
S&R Eisenmann GmbH · PRIMEGRIP, Saarstraße 45 · 71282 Hemmingen
Erreichbar: Mo–Fr, 8–17 Uhr
Geschäftsführung: Marcel Brinkwirth